Unser Hygienekonzept
Kontaktdatenerfassung
Beim Zugang zum Festival-Gelände werden Kontaktdaten erfasst. Das kann entweder digital
über die LUCA-App erfolgen oder per Formular. Im Eingangsbereich ist ausreichend Platz, es
werden Abstandsmarkierungen den Wartebereich regeln.
Zutritt nur unter Einhaltung der 3G-Regel
Zugang zum Festivalgelände erhält nur, wer:
• einen vollständigen Impfschutz vorweisen kann (Zweitimpfung (sofern notwendig)
mindestens 14 Tage alt)
• einen Nachweis über eine überstandene Corona–Erkrankung vor mindestens 28
Tagen und innerhalb der letzten 6 Monate erbringt
• einen negativen bescheinigten PCR-Test vorweisen kann, der nicht älter als 48h ist
• einen negativen bescheinigten Antigen-Test vorweisen kann, der nicht älter als 24h
ist
• Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit
Testmöglichkeiten
Um Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten, werden Schnelltests vor Ort bei
übernachtenden Besucher_innen und Mitarbeiter_innen durchgeführt, bei denen der
bescheinigte PCR-Test oder bescheinigte Antigentest zeitlich abgelaufen ist.
Direkt neben dem Eingang werden Samstag und Sonntag Schnelltests angeboten und
durchgeführt. Unter Aufsicht qualifizierter Personen können die Schnelltests selbst
vorgenommen werden.
Hygienemaßnahmen
Pflicht für Mund-Nasen-Schutz
Es wird auf dem Umwelttheaterfest keine generelle Pflicht für das Tragen eines Mund-
Nasen-Schutzes geben. Das Festivalgelände ist ausreichend groß, damit die Abstände
zwischen den Gästen eingehalten werden können. Wo dies nicht gewährleistet, werden
kann, ist jedoch weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mind. medizinisch)
vorgeschrieben. Dies betrifft unter anderem:
• Wartebereich am Einlass und an der Teststelle
• An der Bar und den Essensständen
• Sanitärbereiche
Orte, an denen eine Maskenpflicht gilt, werden entsprechend gekennzeichnet. Es wird
jedoch im Übrigen empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der
Mindestabstand nicht eingehalten wird.
Abstandsregeln
Auf dem Festivalgelände ist generell das Abstandsgebot einzuhalten. Gruppen ohne Abstand
müssen im schlimmsten Fall durch unser Personal aufgelöst werden. Das gilt besonders für
den Bereich vor den Bühnen. In Bereichen, wo es Abstandsmarkierungen gibt, wie z.B. in
Wartebereichen, bei Bühnenbestuhlung o.ä., sind diese einzuhalten.
Vor den Bühnen werden Sitzgelegenheiten bereitgestellt, wobei der Abstand zwischen den
Sitzen mindestens einen Meter beträgt.